PRODUKTINFORMATION
- SPINDELTREPPE
Die Spindeltreppe besteht aus einzelnen frei auskragenden Stufen
und Podesten, die auf der Baustelle zusammengefügt werden.
Die einzelnen Komponenten werden im Werk gemäß DIN 1045
mit der Betongüte C 30/37 hergestellt und entsprechen F90.
Die Stabilisierung erfolgt bei den kleinen Spindeldurchmessern über
ein Stahlrohr im Spindelkern, das über die ganze Höhe
geht und bei den großen Durchmessern wird der Kern nach der
Montage bewehrt und ausbetoniert. In Abhängigkeit vom Spindeldurchmesser
ist die Laufbreite frei wählbar, ebenso die Steigungshöhe.
Die Stufen können als Blockstufen oder
als offene Stufen hergestellt werden. Die positive Herstellung,
d. h. mit glatter Untersicht und abgeriebener Oberseite, wird bevorzugt,
wenn die Stufen bauseits mit Naturstein o. ä. belegt werden
sollen. Bei negativer Herstellung ist die Trittfläche oberflächenfertig
schalglatt oder strukturiert und kann mit einem Gleitschutzprofil
ausgerüstet werden. Die Unterseite ist dann abgerieben. Die
Spindeltreppen können nach einer kurzen Einweisung von jedem
Baubetrieb aufgebaut werden oder werden werkseitig montiert.
Durch die vielfältigen dekorativen Gestaltungsmöglichkeiten
werden die Spindeltreppen sowohl als Haupttreppen in Verwaltungsgebäuden,
Instituten etc. als auch als (nachträglich) vorgestellte Nottreppenhäuser
eingesetzt.
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